Detailinformationen zu Stichwörtern
DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V.
Die DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. versteht sich als „freie“ Unterstützungskasse in Abgrenzung zu Unterstützungskassen, die von Versicherungsgesellschaften initiiert wurden. Bei der DVK steht den Mitgliedern die Nutzung aller steuerlich wirksamer Zuwendungsmöglichkeiten gemäß § 4d EStG offen. Mitglied der DVK kann deutschlandweit jedes Unternehmen werden, das seine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchführen möchte.
Weithin bekannt ist die rückgedeckte Unterstützungskasse, bei der die Gelder zur Anlage an eine Versicherungsgesellschaft weiter geleitet werden. Neben der rückgedeckten Unterstützungskasse besteht gemäß § 4d EStG auch die Möglichkeit, dass die Unterstützungskasse im Rahmen der Reservepolsterfinanzierung die ihr zugewendeten Gelder als Darlehen an den Arbeitgeber zurück gibt, oder dass bestehende unmittelbare Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse übertragen werden. Als freie Unterstützungskasse kann die DVK auch diese Varianten mit allen Vorteilen, die sich dadurch für das Unternehmen oder für den/die Unternehmer:in ergeben können (Einsparungen bei laufenden Renten, Verbesserung des Bilanzbildes, Insolvenzschutz für den/die Geschäftsführer:in), darstellen.
Durch die Unabhängigkeit der DVK wird es auch zukünftig möglich sein, dass im Rahmen gesetzlicher Vorschriften alle Möglichkeiten zu Gunsten unserer Mitglieder ausgeschöpft werden. Gerade diese Flexibilität ist nicht selten Geld wert und verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil!
Die DVK ist in ihren Entscheidungen frei von Abhängigkeiten gegenüber Versicherungsgesellschaften. Keine Position in Vorstand oder Beirat wird durch eine Versicherungsgesellschaft besetzt. Weder eine Versicherungsgesellschaft noch Angestellte einer Versicherungsgesellschaft sind Mitglied der DVK.
Über die Vorteile, die sich hierdurch für unsere Mitglieder ergeben, können Sie mehr unter dem Stichwort „freie Unterstützungskasse“ (siehe Detailinformationen) lesen.
Die DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. wurde im Sommer 2001 gegründet. Gründungsmitglieder sind Steuerberater:innen, die für Ihre Mandant:innen mit der DVK eine Möglichkeit geschaffen haben, betriebliche Altersversorgung abseits der versicherungsgesteuerten Pfade gestalten zu können.
Derzeit (Stand 06.2011) umfasst das Mitgliederverzeichnis der DVK etwa 12 Steuerberater:innen (Kanzleien). Durch die Einbindung von Steuerberater:innen erhält jedes Mitglied die Gewissheit, mit der DVK langfristig zuverlässige und vertrauenswürdige Partner:innen für die Durchführung seiner betrieblichen Altersversorgung zur Seite zu haben.
Die DVK ist gemäß Satzung eine soziale Einrichtung, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Gewinn gerichtet ist. Der Vorstand der DVK ist ehrenamtlich tätig. Gleiches gilt auch für den Beirat.
Zur Finanzierung einer Zusage auf betriebliche Altersversorgung wendet das Trägerunternehmen bei der „pauschal dotierten“ Variante der DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. Gelder zu, die für das Unternehmen eine Betriebsausgabe darstellen. Die Höhe dieser Zuwendung (Dotierung) ist bei Kapitalzusagen auf jährlich 2,5 % der zugesagten Leistungen begrenzt. Dabei können Zuwendungen so lange erfolgen, bis das Vermögen der Kasse für dieses Unternehmen 20 % der zugesagten Leistungen erreicht hat. Die Jahre, in denen Zuwendungen geleistet werden, kann das Unternehmen hierbei, unter Berücksichtigung der Ertragslage, frei bestimmen.
Die Anlage der Gelder durch die Unterstützungskasse ist innerhalb bestimmter Grenzen durch eine Steuerfreiheit der Erträge begünstigt. Diese Geldanlage kann dabei auch in der Form eines Darlehens an das Trägerunternehmen zu marktüblichen Zinsen erfolgen. Insbesondere bei jüngeren Mitarbeiter:innen ist eine vollständige Ausfinanzierung der Zusage zum Rentenalter mittels der pauschal dotierten Zuwendung (auch Zuwendung zum Reservepolster genannt) möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines/einer Mitarbeiters:in können hierbei „Überschüsse“ entstehen. Bezüglich der Verwendung dieser Gelder ist bei der DVK z.B. die Versorgung des Unternehmers möglich.
Bei der „rückgedeckten Unterstützungskasse“ werden die Gelder des/der Arbeitgebers:in stets zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung verwendet. Diese Variante wird in Verbindung mit den eigenen Tarifen von den meisten versicherungsabhängigen U-Kassen angeboten.
Im Unterschied zu diesen Kassen kann bei der DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. zwischen den Tarifen fast aller Versicherungsgesellschaften, die die steuerlichen Anforderungen erfüllen, gewählt werden. Dies bedeutet für den/die Arbeitgeber:in eine erhebliche Vereinfachung bei der Verwaltung, da alle Verträge von einer Kasse verwaltet werden können. Dies ist insbesondere auch bei einer Gehaltsumwandlung in Verbindung mit Neueinstellungen von Bedeutung, wenn neue Arbeitnehmer:innen einen bestehenden Vertrag mitbringen. Für den/die Arbeitnehmer:in bedeutet dies, dass er sich jetzt und in Zu- kunft für einen Anlage-Tarif entscheiden kann, der seinen persönlichen Vorstellungen am nächsten kommt. Dies schließt eine erneute Wahlmöglichkeit bei Fälligkeit im Rentenalter ausdrücklich mit ein:
Sie sichern sich die Konditionen von heute und können diese in 20 oder 30 Jahren bei einer Veränderung der Kapitalmärkte gegen höhere Zinsen eintauschen!
Die Deutsche Versorgungskasse ermöglicht bei laufenden Rentenzahlungen eine weitgehend liquiditätsneutrale Befreiung der Bilanz von unmittelbaren Pensionszusagen.
Gründe, die für die Auslagerung einer unmittelbaren Pensionszusage sprechen, können z.B. eine beabsichtigte Verbesserung des Bilanzbildes, die Geschäftsaufgabe, der Verkauf des Unternehmens oder eine Verbesserung des Insolvenzschutzes für die Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen sein.
Mit der Überführung wird die steuerliche Rückstellung für die unmittelbare Pensionszusage aufgelöst. Diesem ergebnisrelevanten Vorgang steht für das Unternehmen die Zuwendung an die Unterstützungskasse kompensierend als Aufwand gegenüber. Die Unterstützungskasse kann dem Unternehmen ggf. die zugewendeten Mittel in der Form eines Darlehens wieder zur Verfügung stellen.
Bei unmittelbaren Pensionszusagen wird der bilanzielle Wert der Zusage jährlich angepasst, was ab Rentenbeginn zu Mittelabflüssen führt. Bei Tod eines Leistungsanwärters oder -empfängers muss die Rückstellung im gleichen Jahr erfolgswirksam aufgelöst werden. Dies führt im Unternehmen zu einer erhebli- chen Liquiditätsbelastung. Mit der Übertragung auf die DVK entfällt zukünftig die Auflösung der Rückstellung. Hieraus können, bei bereits laufenden Rentenleistungen, bedeutende Liquiditätseinsparungen resultieren.
Die Deutsche Versorgungskasse e.V. bietet bei der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung, bei der die Rückdeckung durch den Abschluss einer Versicherung erfolgt, alle Möglichkeiten einer freien U-Kasse. Dies beinhaltet, dass bei der Auswahl und der Verwaltung von Verträgen nicht nur das Angebot einer oder einiger weniger Gesellschaften Berücksichtigung finden kann.
Für die Arbeitgeber:innen bedeutet dies, dass die Verträge verschiedener Gesellschaften, die es in vielen Unternehmen jetzt schon gibt, von nur einer einzigen Kasse verwaltet werden können. Ein Verwaltungsaufwand, wie er z.B. bei den Krankenkassen erforderlich ist, wird so vermieden. Und dies zu äußerst at- traktiven Konditionen.
Die Vorteile für Mitarbeiter:innen liegen in der Möglichkeit, beim Abschluss eines Sparvertrages zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen zu können. Diese Wahlmöglichkeit beinhaltet auch, dass bestehende Verträge während der Laufzeit und insbesondere auch in der Leistungsphase gegen bessere Angebote getauscht werden können. Durch die Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den/die Arbeitnehmer:in wird sichergestellt, dass Veränderungen oder Verfügungen nur mit Zustimmung des/der Arbeitnehmers:in möglich sind. Mit Eintritt in das Rentenalter erhält der/die Arbeitnehmer:in jene Gehaltsteile, die zuvor steuerfrei zum Vermögensaufbau angesammelt wurden, zzgl. einer Verzinsung als Versorgungsleistung ausgezahlt.
Bei einer Entgeltumwandlung mit der DVK ist es auch möglich eine Variante zu wählen, bei der die Gelder zur Anlage nicht an eine Versicherungsgesellschaft weiter geleitet werden, sondern bei den Arbeitgeber:innen als Darlehen verbleiben. In diesem Fall sorgt der/die Arbeitgeber:in für die Anlage der Gelder und sagt seinen Mitarbeiter:innen eine Verzinsung zu. Für die zugesagte Leistung haftet der/die Arbeitge- ber:in, bei Insolvenz des/der Arbeitgebers:in zahlt der Pensionssicherungsverein (PSVaG).
Eine betriebliche Altersversorgung über die DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. kann neue, bankenunabhängige Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung eröffnen.
Insbesondere bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage auf Altersversorgung wird zur Anlage der Gelder häufig der/die Arbeitgeber gewählt. Dies geschieht bei der BUK über eine Darlehensgewährung: das Unternehmen wendet der Versorgungskasse mit steuerlicher Wirkung Gelder zu und kann über diese Mittel (bei entsprechender Bonität) auf dem Wege einer Darlehensgewährung durch die DVK wieder verfügen.
Eine Versorgung über die DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. kommt den besonderen Anforderungen, die an eine betriebliche Altersversorgung für den/die Gesellschafter:in-Geschäftsführer:in zu stellen sind, in besonderem Maße entgegen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse sind die Beiträge, die das Unternehmen an die DVK zahlt, Betriebsausgabe. Hieraus erfolgen keine bilanziellen Auswirkungen; weder die Zusage noch die Werte aus der Rückdeckungsversicherung müssen in der Bilanz erfasst werden. Bei einem Verkauf des Unternehmens, bei Geschäftsaufgabe oder bei Insolvenz wird die Altersrente von den BUK direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt.
Bei Fälligkeit der Altersleistung besteht die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung. Hierbei besteht eine sehr hohe Flexibilität: so kann z.B. die Kapitalauszahlung ratierlich auf mehrere Jahre verteilt erfolgen. Es ist ebenfalls möglich, auf veränderte Verhältnisse des Kapitalmarktes zu reagieren und die bei Erteilung der Zusage garantierten Rentenleistungen bei Leistungsbeginn gegen dann gültige, bessere Konditionen einzutauschen.
Die DVK – Deutsche Versorgungskasse e.V. wurde, in Abgrenzung zu Unterstützungskassen, die nur Leistungen an Mitarbeiter eines Unternehmens gewähren, als Gruppen-Unterstützungskasse gegründet. Mitglieder der DVK können deutschlandweit alle Unternehmen und freiberuflich tätig werden, die ihre betriebliche Altersversorgung über die DVK durchführen möchten.
Wenngleich für die Ermittlung des Kassenvermögens die Zuwendungen aller Unternehmen herangezogen werden, wird bei der DVK für jedes Unternehmen ein eigenes Konto geführt. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die Interessen aller Mitglieder gewahrt bleiben.